| Haftung durch unzureichende Datensicherung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Donnerstag, 12. Oktober 2006 um 00:25 |
| Das erstellen von Notafallplänen, bei Ausfällen von Systemkritischen IT Systemen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Haftung, bei Schäden, die durch unzureichende Maßnahmen entstehen, liegen persönlich beim Geschäftsführer. |
| Aktualisiert ( Samstag, 31. Oktober 2009 um 08:37 ) |



