Haftung durch unzureichende Datensicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, 12. Oktober 2006 um 00:25
Das erstellen von Notafallplänen, bei Ausfällen von Systemkritischen IT Systemen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Haftung, bei Schäden, die durch unzureichende Maßnahmen entstehen, liegen persönlich beim Geschäftsführer.
Aktualisiert ( Samstag, 31. Oktober 2009 um 08:37 )